Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

Liebe Schulgemeinde,

anbei können Sie das aktuelle Schreiben des Kultusministeriums zur Absonderungspflicht einsehen. Seit Mittwoch, dem 23. November 2022, muss nach einem positiven Antigen-Selbsttest oder einem positiven PCR-Test keine Absonderung mehr erfolgen. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tag zu Hause abzusondern. Bei Verzicht auf Absonderung muss eine Maske in allen gesellschaftlichen Bereichen getragen werden:

Hagen Riedemann

(Schulleiter)