Erfolgreiche Petition des PoWi-LKs der Q2 beim Hessischen Landtag

Erfolgreiche Petition des PoWi-LKs der Q2 beim Hessischen Landtag

Am 10. November des vergangenen Jahres besuchte Oliver Ulloth, seit 2019 Mitglied des Hessischen Landtags für die SPD und Vorsitzender des Petitionsausschusses, die Albert-Schweitzer-Schule, um mit unserem und einem weiteren PoWi-LK ein Planspiel zum Petitionsrecht durchzuführen. Zum Ende des Planspiels kam im Kurs allerdings die Frage auf, ob das Petitionsrecht für wirklich jedermann zugänglich ist.

Ausgangslage

„Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“

Artikel 16 Hessische Verfassung

Laut der hessischen Verfassung hat jedermann das Recht, eine Petition einzureichen. In der Praxis war es aber bis dato nur möglich, eine Petition mit Namen und Adresse einzureichen. Somit war es also Menschen ohne festen Wohnsitz nicht möglich, das zu tun, ohne von einer anderen Person oder Organisation (z.B. von einer Diakonie) vertreten zu werden.Für unseren Kurs stellte sich deshalb die Frage, wie das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht auch für Menschen ohne festen Wohnsitz unmittelbar zugänglich gemacht werden kann.

Verfahren

Gemeinsam im Kurs entschieden wir uns also dazu, weiter auf dieses Problem aufmerksam zu machen, und haben unter der Leitung von Frau Schrader eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht. Nach Einreichen unserer Petition am 24.11.2025 begann also ein langer, bürokratischer Prozess, an dem wir selbst nicht teilhatten, sondern bei dem der Berichterstatter, in unserem Fall Herr Ulloth, mit seinem Büro sich intern beraten hat und weitere Beratungen innerhalb des Petitionsausschusses stattgefunden haben.

Am 2.September 2026 wurde im Hessischen Landtag abschließend über unsere Petition entschieden.

Entscheidung: Das sächsische Modell für Hessen

Fünf Tage,nachdem der Hessische Landtag getagt hatte, besuchte Herr Ulloth die Albert-Schweitzer-Schule erneut, diesmal nur unseren PoWi-Kurs, um uns über die Neuerung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags in Kenntnis zu setzen. Für seine neue Regelung orientiert sich Hessen an einem Modell, das so bereits in Sachsen verwendet wird. Dabei kann durch ein elektronisches Bestätigungsverfahren komplett auf die Adresse der Petentin oder des Petenten im weiteren Verlauf der Petition verzichtet werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, eine Petition in haptischer Form direkt an der Landtagspforte in Wiesbaden abzugeben und sich hier auch im weiteren Prozess informieren zu lassen.

Fazit

Natürlich betrifft diese Neuerung nur einen Bruchteil der eingereichten Petition und trotzdem ermöglicht unsere Bemühung vielen Menschen (vor allem denen, die sowieso schon von Teilen der Gesellschaft exkludiert sind) Zugang zur politischen Teilhabe, was ein wichtiger Schritt zu einer transparenten Gesellschaft ist.

Im Verlauf unserer Petition ist aufgefallen, dass nicht nur Hessen diese Problematik nicht aufgegriffen hat, sondern auch alle anderen Bundesländer (bis auf Sachsen) und selbst der Bund hierfür keine verfassungsrechtlich konforme Antwort bzw. kein Verfahren haben. Deshalb hat unser Kurs nun zusätzlich bei den weiteren Bundesländern und beim Bundestag Petitionen eingereicht, um auch eine länderübergreifende Reform zu erwirken.

Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Ergebnisse und stolz, etwas bewirkt zu haben.

Der Einblick in die Arbeit des Petitionsauschusses war etwas ganz Besonderes! Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Herr Ulloth und seine Mitarbeiterin Frau Karger sich die Zeit genommen haben und erneut zu uns in die Schule gekommen sind, um uns über das Ergebnis unserer Petition zu informieren. Danke!

Lena Tebbe, Q3 PoWi-LK