Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Liebe Schulgemeinde,

für den Schulbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022, gelten nach jetzigem Planungsstand folgende Bestimmungen:
1. Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
2. Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
3. Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.

Den Elternbrief des Ministers verlinke ich Ihnen hier:

gez.

Hagen Riedemann

(Schulleiter)